1. Schützenverein 1928 Friedberg-Fauerbach e.V.

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Das Gewehrschießen

Sportliches Gewehrschießen kann man in verschiedenen Formen betreiben. Zum einen unterscheiden sich die Waffen nach ihren verschiedenen Kalibern bzw. der Art, wie sie die Kugel ins Ziel bringen, zum anderen wird in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen. Die gängigsten Gewehrarten, mit denen im Deutschen Schützenbund Wettkämpfe ausgetragen werden, sind:

Gezielt wird bei allen Gewehrarten mit Hilfe eines Diopters und eines Ringkornes. Sobald sich "das Schwarze" in der Mitte des Ringkornes befindet, kann der Schuss gelöst werden und man schießt eine Zehn.

Der Reiz an dieser Sportart ist, dass es eben nicht so einfach ist, wie es sich anhört. Vielmehr erfordert es ein hohes Maß an Konzentration und Körperbeherrschung. Immerhin gilt es, eine Zehn (die höchstmögliche Ringzahl) zu erreichen, auf die Entfernung von 10 Metern einen 0,5 mm (!) kleinen Punkt zu treffen. Auf die Distanz von 50 Metern ist die Zehn mit 10,4 mm Durchmesser auch verhältnismäßig klein. Also braucht man neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe auch eine gute allgemeine Kondition, um seinen Körper unter Kontrolle halten zu können.

Damit der eigene Körper möglichst ruhig steht, tragen Gewehrschützen für Außenstehende recht seltsam anmutende Schießkleidung. Jacken und Hosen aus festem Material und Schuhe mit extrastarker Sohle verleihen den Gewehrschützen den typischen Entengang, wenn sie sich zum Schießstand bewegen.

 

Die Gewehrdisziplinen



Luftgewehr 10 m

Waffe: Luftgewehre (dazu zählen auch Luftdruckgewehre, die zum Antrieb kalte Gase verwenden) im Kaliber 4,5 mm und einem Höchstgewicht von 5,5 kg, maximal 7,5 Joule Mündungsenergie

Munition: handelsübliche Geschosse (Diabolo) im Kaliber von maximal 4,5 mm

Scheiben: Durchmesser der 10 = 0,5 mm, Ringabstand = jeweils 2,5 mm

Entfernung: 10 m

Anschlag: stehend freihändig, wobei der Schütze völlig frei (ohne Anlehnung und künstliche Stützen) stehen muss

Programme:
a) Stehend: 20 Schuss in 40 Minuten, 40 Schuss in 75 Minuten, 60 Schuss in 105 Minuten inklusive, Probeschüsse (Regel 1.10 SpO)
b) Dreistellung: für Schüler 30 Schuss in 75 Minuten und für Jugend 60 Schuss in 120 Minuten in den Positionen liegend, stehend und kniend (Regel 1.20 SpO)

Anmerkung: International schießen Männer 60 Schuss und Frauen 40 Schuss.

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Luftgewehr Auflage 10 m

Für die Seniorenklasse (ab dem 56. Lebensjahr), aufgeteilt in die Gruppen A, B und C, wird ein Auflageschießen angeboten, Waffen, Munition, Scheiben und Entfernung wie Luftgewehr 10 m (siehe Regel 9 SpO).

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Kleinkalibergewehr 50 m (Freigewehr)

Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb/lr) und einem Höchstgewicht von 8 kg, Abzug und Schäftung beliebig, Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet

Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr)

Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm

Entfernung: 50 m

Anschlag: a) Dreistellung: je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag
b)Liegend: gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag

Programme:
a) Dreistellung: 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inklusive Probeschüsse (Regel 1.60 SpO)
b) Liegend: 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO)

Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

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Kleinkalibergewehr 50 m (Sportgewehr)

Waffe: es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m, das Gewicht darf inklusive Zubehör maximal 6,5 kg betragen

Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr)

Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm

Entfernung: 50 m

Anschlag: a) Dreistellung: je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag
b)Liegend: gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag

Programme:
a) Dreistellung: 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend, 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inklusive Probeschüsse (Regel 1.40 SpO)
b) Liegend: 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO)

Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

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Kleinkalibergewehr 50 m Zielfernrohr Carl Zeiss

Waffe: es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m, Gewicht der Waffe darf max. 7,5 kg ohne Zielfernrohr betragen, Zielfernrohr darf eine bis zu 12 fache Vergrößerung aufweisen

Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb)

Scheiben: 0.4.3.03

Entfernung: 50 m

Anschlag: stehend freihändig bzw. stehend aufgelegt ab Seniorenklasse

Programm: 30 Schuss

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Scheibengewehr 100 m

Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr) und einem Gesamtgewicht von 7,5 kg, Abzug beliebig

Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr)

Scheiben: Durchmesser der 10 = 50 mm, Ringabstand = jeweils 25 mm

Entfernung: 100 m

Anschlag: nur stehend freihändig

Programm: 30 Schuss in 55 Minuten inklusive Probeschüsse (siehe Regel 1.35 SpO)

Anmerkung: Mit dieser Waffe wird nur national geschossen (keine internationalen Meisterschaften usw.)

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Großkalibergewehr 300 m (Freigewehr)

Waffe: zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm, das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung, Handstop und Handstütze darf 8 kg nicht überschreiten, Abzug beliebig

Munition: Zentralfeuerpatronen im Kaliber bis 8 mm

Scheiben: Durchmesser der 10 = 100 mm, Ringabstand = jeweils 50 mm

Entfernung: 300 m

Anschlag: Dreistellung je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag

Programme:
a) Dreistellung: 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 75 Minuten, 40 Schuss stehend in 105 Minuten und 40 Schuss kniend in 90 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inklusive Probeschüsse (siehe Regel 1.70 SpO)
b) Liegend: 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 105 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (siehe Regel 1.90 SpO), Frauen schießen mit einem Gewehr, dessen Gewicht 6,5 kg beträgt

Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden

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Großkalibergewehr 300 m (Standardgewehr)

Waffe: zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm, das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung und Handstop darf 5,5 kg nicht überschreiten, Mindestabzugswiderstand 1,5 kg, Stecher und Rückstecher sind nicht gestattet

Munition: Zentralfeuerpatronen im Kaliber bis 8 mm

Scheiben: Durchmesser der 10 = 100 mm, Ringabstand = jeweils 50 mm

Entfernung: 300 m

Anschlag: Dreistellung je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag

Programm: Dreistellung 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend und 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 135 Minuten (siehe Regel 1.50 SpO), Frauen schießen dasselbe Programm mit einem Freigewehr von 6,5 kg ohne Abzugsbeschränkung

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Unterhebelrepetierer 50 m / 100 m

Waffe: zugelassen sind Repetiergewehre (Langwaffe / Mehrlader), der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen

Munition: handelsübliche Geschosse im Kaliber von max. 11,63 mm (.45)

Scheiben: 50 m siehe 0.4.3.03, 100 m siehe 0.4.3.04.

Entfernung: 50 m bzw. 100 m

Anschlag: kniend / stehend

Programm: 40 Schuss bestehend aus 2 Serien kniend á 10 Schuss und aus 2 Serien stehend á 10 Schuss (Regel 1.56.4.1)

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Ordonnanzgewehr 100 m

Waffe: zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden, der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen, Einzellader, Unterhebelrepetierer und Selbstlader sind nicht zugelassen

Munition: handelsübliche, auch wieder geladene Zentralfeuerpatronen

Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 25 mm

Entfernung: 100 m

Anschlag: liegend freihändig - stehend freihändig, im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden

Programm: 40 Schuss bestehend aus zwei Serien liegend à 10 Schuss und aus zwei Serien stehend à 10 Schuss (Regel 1.58 SpO)

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Zimmerstutzen 15 m

Waffe: Zimmerstutzen jeder Art, die ein maximales Kaliber von 4,65 mm und ein Höchstgewicht von 7,5 kg aufweisen

Munition: Zimmerstutzen-Rundkugeln und -Randzünder, die ein Schießen in kleinen Räumen ermöglichen (das Zündhütchen dient als Treibladung für das Geschoss, so dass die Patrone nicht über Pulver verfügt)

Scheiben: Durchmesser der 10 = 4,5 mm, Ringabstand = jeweils 4,5 mm

Entfernung: 15 m

Anschlag: nur stehend freihändig

Programm: nur nationale Wettkämpfe (siehe Regel 1.30 SpO)

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Quelle: Deutscher Schützenbund